Allgemein

Zur Erinnerung

AUFKLÄRUNG ist der Aus­gang des Men­schen aus sein­er selb­stver­schulde­ten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unver­mö­gen, sich seines Ver­standes ohne Leitung eines anderen zu bedi­enen. Selb­stver­schuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache der­sel­ben nicht am Man­gel des Ver­standes, son­dern der Entschließung … | weit­er lesen |